Mit unseren Fachkenntnissen und Erfahrungen helfen wir unseren Mandanten, ihre Steuerbelastung auf der Grundlage der Steuergesetze zu berechnen, zu planen und zu optimieren. Wir fertigen die erforderlichen Analysen an und berechnen Ihre gegenwärtige und zukünftige Steuerbelastung.
Wir stellen Anträge an das Finanzamt zur Anpassung der Steuervorauszahlungen an die voraussichtliche Steuerbelastung des gegenwärtigen Kalenderjahres.
In komplizierten und umfangreichen Angelegenheiten erstellen wir Gutachten. Es werden beispielsweise die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Auswirkungen folgender Sachverhalte untersucht:
- Welche Investitionen sind geplant und wann werden sie durchgeführt
- Sind Unternehmensumwandlungen oder Neugründungen vorgesehen
- Wie und wann werden Verkäufe von Beteiligungen, Unternehmen oder Grundstücken vorgenommen
- Zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form erfolgt die Übertragung von Beteiligungen, Unternehmen, Grundstücken oder anderen Vermögen an Erben.
Wir vertreten unsere Mandanten in allen Steuerangelegenheiten vor den Finanzämtern und in notwendigen Fällen vor den Finanzgerichten. Wir sichern die Einhaltung der Fristen und begründen die Sachverhalte auf der Grundlage der Gesetze und der aktuellen Rechtssprechung.