Jahresabschlüsse nach Handelsrecht und Steuerrecht

Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht

Unsere erfahrenen Mitarbeiter erstellen die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen unter Beachtung der Wahlrechte des Handels- und Steuerrechts mit dem Ziel der Steueroptimierung. Im dazugehörigen Anhang werden die Bilanzierungsmethoden und Bilanzansätze erläutert. Wir leisten Hilfestellung bei der Erarbeitung des Lageberichtes. Dazu erläutern wir der Unternehmensführung die Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens. Für Konzerne beachten wir die Vorschriften für die Konzernrechnungslegung und fertigen konsolidierte Bilanzen an.

Für Freie Berufe, kleine Einzelunternehmen und Personengesellschaften, Betriebe der Landwirtschaft und vermietete Eigentumswohnungen sowie Grundstücke stellen wir den Jahresabschluß in der Regel in Form der Einnahme-Überschußrechnung auf. Dabei berücksichtigen wir die Vorschriften der Steuergesetze und erarbeiten ein steueroptimales Ergebnis.