Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S 1 i.d.F. 2026)
Neugefasst und ab 2026 anzuwenden:
Mit dem IDW S 1 i.d.F. 2026 hat das IDW seinen Standard zur Durchführung von Unternehmensbewertungen aktualisiert. Im Mittelpunkt stehen dabei vor allem Konkretisierungen zum konkreten Bewertungsanlass, die erforderliche Analysetiefe und zentrale Bewertungsannahmen.
Drei Änderungen erscheinen besonders relevant:
Stärkere Beachtung von Anlass und Rolle des Bewerters
Der Standard stellt nochmals klarer heraus, dass eine Unternehmensbewertung immer aus dem Blickwinkel des konkreten Bewertungszwecks und der Rolle des Gutachters zu betrachten ist.
Präzisere Anforderungen an die Beurteilung von Planungen
Klarer formuliert wird auch, wie intensiv Planungen auf Plausibilität zu analysieren sind. Damit wird noch einmal deutlicher, welche Analysetiefe im Einzelfall als angemessen betrachtet werden kann.
Klarstellungen bei wichtigen Bewertungsannahmen
Der überarbeitete Standard aktualisiert und präzisiert darüber hinaus einzelne fachliche Fragen, unter anderem den Umgang mit persönlichen Einkommen- und Ertragsteuern sowie der Marktrisikoprämie.
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Neufassung des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDWS 1 i.d.F. 2026)